Schenkungssteuer 2025: So vermeidest Du unnötige Steuerbelastungen

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By Peter Richter

Die Schenkungssteuer betrifft alle, die Geld, Immobilien oder andere Vermögenswerte verschenken oder erhalten. Sie wird oft unterschätzt, dabei bietet sie Chancen, Vermögen zu übertragen, ohne das Finanzamt übermäßig zu belasten.

In diesem Beitrag zeige ich Dir, wie die Schenkungssteuer funktioniert, welche Freibeträge gelten und wie Du Deine Schenkungen optimal gestaltest.


Dieses Thema liegt mir persönlich sehr am Herzen, weil ich immer wieder sehe, wie Menschen aus Unwissenheit unnötig Geld verlieren. Oft wird die Schenkungssteuer unterschätzt oder Freibeträge nicht optimal genutzt – einfach, weil das Finanzwissen dazu fehlt.

Dabei ist es gar nicht so schwer, mit ein wenig Planung und den richtigen Informationen bares Geld zu sparen und Vermögen sinnvoll zu übertragen.

So kann z.B. auch unnötige Erbschaftssteuer vermieden werden.
Lass Dir diese Chance nicht entgehen!

Was ist die Schenkungssteuer?

Die Schenkungssteuer fällt an, wenn Du Vermögenswerte wie Geld, Immobilien oder Unternehmensanteile schenkst oder geschenkt bekommst. Sie wird ähnlich wie die Erbschaftssteuer berechnet, allerdings mit dem Vorteil, dass Schenkungen alle zehn Jahre steuerlich neu bewertet werden können.

Schenkungssteuer Freibeträge 2025

Die Freibeträge bei der Schenkungssteuer hängen vom Verwandtschaftsgrad zwischen Schenkendem und Beschenktem ab. Je enger die Verwandtschaft, desto höher der Freibetrag. Die aktuellen Freibeträge:

  • Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner: 500.000 Euro
  • Kinder: 400.000 Euro pro Elternteil
  • Enkelkinder: 200.000 Euro, wenn die Eltern bereits verstorben sind
  • Geschwister, Nichten, Neffen: 20.000 Euro
  • Nicht-Verwandte: 20.000 Euro

Hinweis: Diese Freibeträge gelten pro Schenkung und können alle zehn Jahre neu genutzt werden.

Wie wird die Schenkungssteuer berechnet?

Wenn der Wert der Schenkung den Freibetrag übersteigt, wird der überschüssige Betrag besteuert. Die Steuer richtet sich nach dem Steuersatz, der je nach Verwandtschaftsgrad und Wert der Schenkung variiert:

SteuerklasseVerwandtschaftSteuersatz (je nach Betrag)
IEhepartner, Kinder, Enkel7 % bis 30 %
IIGeschwister, Nichten, Neffen15 % bis 43 %
IIINicht-Verwandte30 % bis 50 %
Schenkungsteuersatz nach Verwandschaftsgrad

Beispielrechnung: Schenkungssteuer bei Immobilien

Du verschenkst eine Immobilie im Wert von 600.000 Euro an Dein Kind:

  • Freibetrag: 400.000 Euro
  • Zu versteuernder Betrag: 200.000 Euro
  • Steuersatz: 11 % (für Steuerklasse I bei diesem Betrag)
  • Schenkungssteuer: 22.000 Euro

Tipps, um die Schenkungssteuer zu minimieren

  1. Freibeträge nutzen: Plane Deine Schenkungen strategisch über mehrere Jahre, um Freibeträge mehrfach zu nutzen.
  2. Immobilien frühzeitig übertragen: Bei Immobilien können zusätzliche Steuervergünstigungen greifen, etwa bei eigengenutzten Immobilien.
  3. Unternehmensanteile verschenken: Für Betriebsvermögen gibt es in der Regel großzügigere Steuervergünstigungen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
  4. Verträge dokumentieren: Schenkungen sollten stets notariell oder schriftlich festgehalten werden, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

Wie Schenkungen die Erbschaftssteuer vermeiden oder mindern können

Schenkungen sind ein effektives Mittel, um die Erbschaftssteuer zu umgehen oder zumindest deutlich zu reduzieren. Der Schlüssel liegt in der Nutzung der steuerlichen Freibeträge, die alle zehn Jahre neu in Anspruch genommen werden können.

Strategische Vermögensübertragung

Indem Du Vermögen bereits zu Lebzeiten schenkst, kannst Du sicherstellen, dass große Werte schrittweise steuerfrei übertragen werden. Beispiel: Ein Elternteil kann seinem Kind alle zehn Jahre bis zu 400.000 Euro schenken, ohne dass Schenkungs- oder Erbschaftssteuer anfällt.

Vorteile von Schenkungen gegenüber einer Erbschaft

  1. Flexibilität: Du kannst Vermögen gezielt an die Personen weitergeben, die es benötigen, und steuerliche Freibeträge voll ausschöpfen.
  2. Wertsteigerungen vermeiden: Schenkst Du eine Immobilie, die später im Wert steigt, wird die Steuer auf den aktuellen (niedrigeren) Wert berechnet – nicht auf den zukünftigen, höheren Wert bei einer Erbschaft.
  3. Doppelte Nutzung von Freibeträgen: Wenn Du langfristig planst, können dieselben Freibeträge über mehrere Jahrzehnte mehrfach genutzt werden.

Beispiel zur Steuerersparnis

Angenommen, ein Vermögen von 800.000 Euro wird in einer einzigen Erbschaft an ein Kind übertragen:

  • Freibetrag: 400.000 Euro
  • Zu versteuernder Betrag: 400.000 Euro
  • Erbschaftssteuersatz (Steuerklasse I): 15 %
  • Steuerlast: 60.000 Euro

Wird das Vermögen hingegen auf zwei Schenkungen (je 400.000 Euro) über einen Zeitraum von zehn Jahren verteilt, bleibt die gesamte Übertragung steuerfrei.

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Schenkungen sind ein intelligentes Instrument, um Vermögen zu Lebzeiten zu übertragen und dabei Steuerlasten zu vermeiden. Mit einer klugen Planung kannst Du sicherstellen, dass mehr von Deinem Vermögen in den Händen Deiner Liebsten bleibt – und weniger beim Finanzamt landet.

Ein Gespräch mit Deinem Steuerberater hilft Dir, den optimalen Plan für Deine persönliche Situation zu entwickeln.

Schenkungssteuer und Inflation

Steigende Immobilienwerte und Inflation machen die Schenkungssteuer zunehmend relevant. Während Freibeträge unverändert bleiben, steigen die Werte vieler Vermögensgegenstände. Für 2025 gibt es keine Erhöhung der Freibeträge, weshalb eine vorausschauende Planung umso wichtiger ist.

Häufige Fehler bei Schenkungen

  1. Freibeträge nicht ausgenutzt: Viele verschenken größere Beträge auf einmal, ohne die Möglichkeit der Staffelung zu nutzen.
  2. Schenkungen ohne Beratung: Ohne Steuerberater übersieht man leicht mögliche Vergünstigungen oder steuerliche Fallstricke.
  3. Unzureichende Dokumentation: Schenkungen ohne klare Verträge können rechtlich angefochten werden.

FAQ zur Schenkungssteuer

1. Kann ich Freibeträge mehrfach nutzen?
Ja, Freibeträge können alle zehn Jahre erneut in Anspruch genommen werden. Wenn Du größere Vermögenswerte übertragen möchtest, lohnt es sich, die Schenkung strategisch in mehrere Abschnitte aufzuteilen, um die Freibeträge optimal auszunutzen.

2. Sind Immobilien von der Schenkungssteuer befreit?
Nicht generell. Immobilien können unter bestimmten Bedingungen steuerfrei übertragen werden, z. B. wenn Du sie selbst bewohnst oder sie an enge Verwandte wie Ehepartner oder Kinder schenkst und diese die Immobilie selbst nutzen. Andernfalls wird der Wert der Immobilie auf die Schenkungssteuer angerechnet.

3. Was passiert, wenn ich keine Schenkungssteuer zahle?
Das Verschweigen von Schenkungen kann rechtliche Konsequenzen haben, da Schenkungen dem Finanzamt gemeldet werden müssen. Wenn der Freibetrag überschritten wird und keine Steuer entrichtet wurde, drohen Nachzahlungen, Zinsen und möglicherweise Bußgelder. Daher ist es wichtig, Schenkungen korrekt zu dokumentieren und zu melden.

Fazit: Mit kluger Planung Steuern sparen

Die Schenkungssteuer muss keine Belastung sein, wenn Du Deine Schenkungen vorausschauend planst. Nutze die Freibeträge, verteile große Vermögenswerte auf mehrere Zeiträume und lass Dich bei komplizierten Fällen beraten. So kannst Du sicherstellen, dass Deine Geschenke in den richtigen Händen bleiben – ohne unnötige Steuerabzüge.

Bitte beachte, dass dieser Beitrag keine Steuerberatung darstellt. Sprich unbedingt mit Deinem Steuerberater, um Deine individuelle Situation zu analysieren und das Beste aus den Möglichkeiten der Schenkungssteuer herauszuholen. Dieser Artikel soll Dich lediglich dazu anregen, das Thema proaktiv für Dich zu nutzen.

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